AUSGEZEICHNET Petersen-Innovations-Transfer-Preis
Der Petersen Innovations-Transfer-Preis zeichnet zukunftsweisende Produkte, Geräte, Dienstleistungen einschl. Design und Verfahren aus, die gemeinsam von Wissenschaft und Wirtschaft in Schleswig-Holstein entwickelt wurden. Es geht um den erfolgreichen Transfer von der Theorie in die Praxis. Vergeben werden ein 1. Preis i.H.v. € 25.000, ein 2. Preis i.H.v. € 10.000 und ein 3. Preis i.H.v. € 5.000 sowie je € 1.000 für alle weiteren nominierten Einsendungen.

Der Preis wurde bereits 2018 und 2020 verliehen; dazu existiert jeweils eine Broschüre, die hier abgerufen werden kann.
AUSWAHLKRITERIEN Die wesentlichen Kriterien für die Preisvergabe sind:

die Nachhaltigkeit

der erfolgreiche Transfer von Theorie in Praxis

der regionale Bezug

die Marktfähigkeit bzw. die wirtschaftliche Bedeutung

der Innovationsgrad bzw. der Grad der technischen Neuerung


Über die Preisvergabe entscheidet ein unabhängiges Preiskomitee.

WER KANN TEILNEHMEN?

Am Wettbewerb teilnehmen können alle mittelständischen Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen - bis 250 Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen - (nachfolgend Unternehmen) sowie Angehörige aus Wissenschaft, Technik, Entwicklung von Hochschulen / Forschungseinrichtungen (nachfolgend lnstitut), die gemeinsam ein Produkt bzw. Verfahren in Schleswig-Holstein entwickelt haben.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN
  • Am Wettbewerb teilnehmen können alle mittelständische Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen - bis 250 Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen - (nachfolgend Unternehmen) sowie Angehörige aus Wissenschaft, Technik, Entwicklung von Hochschulen / Forschungseinrichtungen (nachfolgend Institut), die gemeinsam ein Produkt bzw. Verfahren in Schleswig-Holstein entwickelt haben.
  • Institut und Unternehmen müssen zusammen auftreten; es ist nur eine Einreichung pro Unternehmen gemeinsam mit dem Institut möglich.
  • Gegenstand der Bewerbung können technische Geräte oder deren Verbesserungen, innovative Verfahren, Anwendung moderner Technologien in Produktion bzw. Produkten sowie bei technologischen oder anderen Dienstleistungen, betriebswirtschaftliche, organisatorische sowie Designprodukte oder Verfahren sein. Erforderlich ist die Beschreibung des funktionalen Nutzens für Anwender und Nutzer.
  • Die Bewerbung ist mit allen Unterlagen - Bewerbungs- und Unterschriftenbogen, Zusatzmedien - fristgerecht und vollständig als ein zipfile bis zum 15. März 2023 (Ausschlußfrist) hier einzureichen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Den Einsendern wird absolute Vertraulichkeit in der Behandlung der Unterlagen zugesichert.
EINSENDESCHLUSS
15. März 2023
BEWERBUNG Bitte folgen sie den 3 Schritten um Ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen

Schritt 1

Bitte laden sie sich die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und Unterschriftsbogen) runter


Schritt 2

Unterlagen ausfüllen und unterschreiben

Schritt 3

Bitte laden sie die ausgefüllten, unterschriebenen Unterlagen und Bilder hoch


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NEUE WEGE DER INNOVATIONSFÖRDERUNG für die Forschung und Unternehmen
 

"Innovationen sind unverzichtbar für zukünftige Entwicklungen. Sie müssen aber auch auf dem Markt ankommen. Mit dem Preis wird dementsprechend der Transfer zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf der einen Seite sowie kleineren und mittleren Unternehmen auf der anderen Seite hervorgehoben, die gemeinsam zukunftsweisende und marktfähige Produkte entwickeln."


Geschäftsführer

Herr Dr. Zöllner

Dr. Zöllner Dr. Wichmann
 

"Mit dem Preis wollen wir einen besonderen Akzent in der Förderung von beispielgebenden Entwicklungen in unserem Land setzen. Wir wollen einen neuen Weg in der Innovations­förderung gehen. Auch aufgrund der großen Resonanz 2018 und 2020 hat die Stiftung beschlossen, den in seiner Art und mit der Höhe der Preisgelder in Schleswig-­Holstein einmaligen Transfer-Preis erneut in 2023 auszuschreiben."


Vorstandsvorsitzender

Herr Dr. h.c. Wichmann

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